{"id":468,"date":"2012-08-21T10:52:01","date_gmt":"2012-08-21T08:52:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.auerhahnschuetzen-reinhartshausen.de\/wordpress\/?page_id=468"},"modified":"2012-09-01T12:37:12","modified_gmt":"2012-09-01T10:37:12","slug":"jugendsatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.auerhahnschuetzen-reinhartshausen.de\/wordpress\/satzungen\/jugendsatzung\/","title":{"rendered":"Jugendsatzung"},"content":{"rendered":"<p>JUGENDORDNUNG FUER VEREINSJUGEND \u00a0(JUGENDSATZUNG) \u00a0Ordnung der Sch\u00fctzenjugend der Auerhahnsch\u00fctzen Reinhartshausen<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 10 der Vereinssatzung gibt sich die Sch\u00fctzenjugend des Vereins nachstehende Ordnung. Sie ist best\u00e4tigt durch den Beschlu\u00df des Vereinssch\u00fctzenmeisteramtes vom 14. Februar 1997.<\/p>\n<p>Diese Ordnung ist von der Vereinsjugendversammlung am 28. Februar 1997 beschlossen worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 1\u00a0Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Zur Sch\u00fctzenjugend geh\u00f6ren die Mitglieder des Vereins bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>\u00a7 2\u00a0Zweck<\/p>\n<p>Zweck der Vereinigung ist die F\u00f6rderung der gemeinsamen und \u00fcberfachlichen Aufgaben der Jugend, der Jugenderziehung, Jugendpflege und Jugendhilfe.<\/p>\n<p>Die Sch\u00fctzenjugend will<\/p>\n<p>&#8211; durch die Jugendarbeit jungen Menschen erm\u00f6glichen, in zeitgem\u00e4\u00dfen Gemeinschaften Sport zu betreiben;<\/p>\n<p>&#8211; zur Pers\u00f6nlichkeitsbildung beitragen, Bef\u00e4higung zum sozialen Verhalten f\u00f6rdern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und in ihnen durch Begegnungen und Wettk\u00e4mpfe mit ausl\u00e4ndischen Gruppen Bereitschaft zu internationaler Verst\u00e4ndigung wecken;<\/p>\n<p>&#8211; in Zusammenarbeit mit Sportverb\u00e4nden und Institutionen die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit im BSSB unterst\u00fctzen und koordinieren, die gemeinsamen Interessen der Sch\u00fctzenjugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten und jugendgesellschaftspolitisch wirken.\u00a0Die Sch\u00fctzenjugend bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und tritt f\u00fcr Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend sowie religi\u00f6se und weltanschauliche Toleranz ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 3\u00a0F\u00fchrung und Verwaltung<\/p>\n<p>Die Sch\u00fctzenjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbst nach Ma\u00dfgabe der Vereinssatzung und dieser Jugendordnung. Die erforderlichen Mittel werden ihr im Rahmen des Haushalts-planes des Vereins zur Verf\u00fcgung gestellt; sie entscheidet \u00fcber deren Verwendung eigen-st\u00e4ndig, jedoch unter Beachtung der Vereinssatzung und dieser Jugendordnung.\u00a0Das Sch\u00fctzenmeisteramt ist berechtigt, sich \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Jugend zu unterrichten. Es mu\u00df Beschl\u00fcsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck versto\u00dfen oder ihnen widersprechen, beanstanden und sie zur erneuten Beratung zur\u00fcckgegeben. Werden sie nicht ge\u00e4ndert, entscheidet der Vereinsausschu\u00df endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4\u00a0Organe und deren Beschlu\u00dff\u00e4higkeit<\/p>\n<p>Die Organe der Sch\u00fctzenjugend sind<\/p>\n<p>1. die Vereinsjugendversammlung\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 2. die Vereinsjugendleitung;<\/p>\n<p>Bei der Beschlu\u00dffassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. \u00dcber jede Sitzung ist ein Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 5\u00a0Vereinsjugendversammlung<\/p>\n<p>Die ordentliche Vereinsjugendversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom Vereins-jugendleiter einberufen und geleitet.\u00a0Au\u00dferordentliche Vereinsjugendversammlungen kann der Vereinsjugendleiter jederzeit einberufen. Er mu\u00df Sie einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangen.\u00a0Die Vereinsjugendversammlung setzt sich aus der Sch\u00fctzenjugend des Vereins und den Mitgliedern der Vereinsjugendleitung zusammen.\u00a0Stimmberechtigt ist die Vereinsjugend und jedes Mitglied der Vereinsjugendleitung mit einer Stimme.\u00a0Antr\u00e4ge an die Vereinsjugendversammlung m\u00fcssen mindestens eine Woche vor der Vereinsjugendversammlung schriftlich dem Vereinsjugendleiter vorliegen. Dringlichkeits-antr\u00e4ge k\u00f6nnen behandelt werden, wenn die Vereinsjugendversammlung mit einfacher Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt. Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Jugendordnung k\u00f6nnen nicht als Dringlichkeitsantr\u00e4ge eingebracht werden.\u00a0Antragsberechtigt sind Organe des Vereins, die Sch\u00fctzenjugend des Vereins und die Mitglieder der Vereinsjugendleitung. Die Vereinsjugendversammlung ist vor allem zust\u00e4ndig f\u00fcr die<\/p>\n<p>a) \u00a0 \u00a0Entgegennahme der Jahresberichte der Vereinsjugendleitung;<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0Entlastung der Vereinsjugendleitung;<\/p>\n<p>c) \u00a0 \u00a0Beschl\u00fcsse \u00a0\u00fcber den Haushalt<\/p>\n<p>d) \u00a0 \u00a0Wahl der Mitglieder der Vereinsjugendleitung\u00a0 \u00a0 \u00a0 ( Vereinsjugendsprecher, -sprecherin und deren Stellvertreter m\u00fcssen zum Zeitpunkt \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 der Wahl nach \u00a7 1 dieser Ordnung sein);<\/p>\n<p>e) \u00a0 \u00a0Wahl der Delegierten f\u00fcr den n\u00e4chsten Gaujugendtag (entsprechend der Sch\u00fctzenjugend bis 30 Mitglieder einen Delegierten, f\u00fcr jede weiteren angefangenen 30 \u00a0 Mitglieder je einen Delegierten. Die Delegierten m\u00fcssen Mitglieder nach \u00a7 1 dieser Ordnung sein.<\/p>\n<p>f) \u00a0 \u00a0 Festlegung der Grunds\u00e4tze der Jugendarbeit und der Arbeitsvorhaben der \u00a0 Sch\u00fctzenjugend im Verein (Richtlinienkompetenz);<\/p>\n<p>h) \u00a0 \u00a0Beschl\u00fcsse der Antr\u00e4ge.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Wahl gilt, Da\u00df gew\u00e4hlte ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6\u00a0Vereinsjugendleitung<\/p>\n<p>Die Vereinsjugendleitung bilden der 1., 2. und 3. Vereinsjugendleiter, der Vereinsjugend-sprecher, die Vereinsjugendsprecherin sowie die Stellvertreter der Vereinsjugendsprecher. Die Stellvertreter haben nur Stimmrecht, wenn die Vertreter nicht anwesend sind. Die Jugendleiter sollen nicht j\u00fcnger als 21 Jahre sein.\u00a0Die Mitglieder der Vereinsjugendleitung werden auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl soll im gleichen Jahr stattfinden, in dem das Sch\u00fctzenmeisteramt gew\u00e4hlt wird.\u00a0Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes \u00a0der Vereinsjugendleitung kann die Vereinsjugend eine kommissarische Bestellung vornehmen, wenn keine Erg\u00e4nzungswahl stattfindet.\u00a0Die Vereinsjugendleitung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Angelegenheiten der Sch\u00fctzenjugend im Verein. Sie erf\u00fcllt ihre Aufgabe im Rahmen dieser Ordnung und der Beschl\u00fcsse der Vereinsjugendversammlung.\u00a0Die Sitzung der Vereinsjugendleiter vertreten die Interessen der Sch\u00fctzenjugend im Verein.\u00a0Der 1. Vereinsjugendleiter beruft die Sitzung der Organe ein und leitet sie.<\/p>\n<p>Reinhartshausen, den 28. Februar 1997<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>JUGENDORDNUNG FUER VEREINSJUGEND \u00a0(JUGENDSATZUNG) \u00a0Ordnung der Sch\u00fctzenjugend der Auerhahnsch\u00fctzen Reinhartshausen Gem\u00e4\u00df \u00a7 10 der Vereinssatzung gibt sich die Sch\u00fctzenjugend des Vereins nachstehende Ordnung. Sie ist best\u00e4tigt durch den Beschlu\u00df des Vereinssch\u00fctzenmeisteramtes vom 14. Februar 1997. Diese Ordnung ist von der Vereinsjugendversammlung am 28. 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